· Fachbeitrag · EBM 2020
Ab 01.10.2020: Vakuumversiegelungstherapie von Wunden in den EBM aufgenommen
| Ab dem 01.10.2020 können Vertragsärzte unter bestimmten Voraussetzungen die Vakuumversiegelung von Wunden durchführen und abrechnen. In Umsetzung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) hat der Bewertungsausschuss drei Leistungspositionen und vier Sachkostenpauschalen für die Vakuumversiegelungstherapie von Wunden in den EBM aufgenommen. |
Die Leistungspositionen
Der Beschluss des G-BA differenziert zwischen intendiertem primären und intendiertem sekundären Wundverschluss. Dementsprechend hat der Bewertungsausschuss
- zwei nur von operativ tätigen Fachärzten berechnungsfähige Positionen, die EBM-Nrn. 31401 und 36401 für den primären Wundverschluss und
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