· Fachbeitrag · EBM 2020
EBM-Reform ‒ Die Auswirkungen auf das KV-Honorar der Hausärzte
| Die KBV hat die Auswirkungen der EBM-Reform zum 01.04.2020 auf die einzelnen Fachgruppen simuliert. Für die Fachgruppe der Allgemeinmediziner und hausärztlichen Internisten hat sie eine Erhöhung des Punktzahlvolumens um ca. ein Prozent ermittelt. Davon entfallen ca. 0,1 Prozent auf die Höherbewertung des Hautkrebsscreenings, die sich ‒ da es sich um eine extrabudgetäre Vergütung handelt ‒ unmittelbar mit ca. 17,3 Mio. Euro auf das KV-Honorar auswirkt. Drei Beispielrechnungen zeigen, wie sich die Punktzahlvolumina in unterschiedlich aufgestellten Praxen verändern. |
Aufwertung der „sprechenden Medizin“
Wie bereits in der Januar-Ausgabe skizziert (AAA 01/2020, Seite 3 ff.), werden entsprechend der gesetzlichen Vorgabe einer Förderung der „sprechenden Medizin“ die hausärztlichen Gesprächsleistungen deutlich aufgewertet. Dazu zählen beispielsweise
- die EBM-Nr. 03230 für das problemorientiere ärztliche Gespräch (Aufwertung um ca. 42 Prozent) oder
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