· Fachbeitrag · EBM 2020
EBM-Reform in den Startlöchern
| Bereits 2012 hatten sich KBV und Krankenkassen auf eine Weiterentwicklung des EBM verständigt. Nachdem der ursprünglich vorgesehene Termin des 01.04.2014 mehrfach verschoben wurde, soll die EBM-Reform nun zum 01.01.2020 in Kraft treten. KBV und Krankenkassen haben hierzu jeweils eigene Beschlussentwürfe vorgelegt, über die im September 2019 beraten und entschieden werden soll. Sollte es zu einer Beschlussfassung kommen, werden wir Sie über die wesentlichen Änderungen in der Oktober-Ausgabe informieren. |
Quelle: Ausgabe 09 / 2019 | Seite 1 | ID 46093334