18.12.2019 · Fachbeitrag · EBM 2020
EBM-Reform – Versichertenpauschalen und Vorhaltepauschale abgewertet
| Allein durch die Absenkung der Bewertung der hausärztlich-technischen Leistungen konnte die Erhöhung der Bewertung der Gesprächsleistungen im Rahmen der EBM-Reform 2020 nicht kompensiert werden. Bedingt durch die Vorgabe der „Punktsummen-Neutralität“ und der gesetzlich vorgegebenen Höherbewertung der zuwendungsorientierten Medizin mussten daher zwangsläufig die Versichertenpauschalen und auch die Zusatzpauschale Nrn. 03040/04040 für die Wahrnehmung des hausärztlichen Versorgungsauftrags abgewertet werden, und zwar um vier bis sieben Prozent. |
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