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  • · Fachbeitrag · EBM 2020

    EBM-Reform ‒ weitere Detailänderungen

    | Im Rahmen der EBM-Reform, die ab dem 01.04.2020 gilt, sind weitere Änderungen für die Hausärzte relevant. Es betrifft u. a. Samstagssprechstunden, Leistungen zur Empfängnisverhütung, Substitution, die Schmerztherapie, sowie die Prüfzeiten bei den „psychosomatischen“ EBM-Nrn. |

     

    Samstagssprechstunde ‒ EBM-Nr. 01102 bis 19 Uhr

    Die Nr. 01102 ist derzeit nur für die Inanspruchnahme an Samstagen in der Zeit von 7 bis 14 Uhr berechnungsfähig. Damit Vertragsärzte Patienten auch am Samstagnachmittag Sprechstunden anbieten können, wird der Zeitraum der Berechnungsfähigkeit der Nr. 01102 auf 7 bis 19 Uhr ausgedehnt.

     

    EBM-Nr.
    Legende
    Bewertung

    01102

    Inanspruchnahme des Vertragsarztes an Samstagen zwischen 7 und 19 Uhr

    101 Punkte

    (11,10 Euro)