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  • 05.03.2020 · Fachbeitrag · EBM 2020

    Erfüllt die Praxis den Versorgungsauftrag? Druck steigt durch EBM-Reform

    | Der EBM enthält im Anhang 3 nicht nur die für die Plausibilitätsprüfung relevanten Prüfzeiten für die meisten ärztlichen Leistungen, sondern auch die Kalkulationszeiten , die der Bewertung des ärztlichen Leistungsanteils zugrunde liegen. Durch die am 01.04.2020 in Kraft tretende EBM-Reform werden sowohl die Prüfzeiten als auch die Kalkulationszeiten deutlich abgesenkt. Während die Reduzierung der Prüfzeiten das Risiko einer Plausibilitätsprüfung deutlich reduziert, erhöht sich durch die gleichzeitige Absenkung der Kalkulationszeiten das Prüfungsrisiko für einige Vertragsärzte, nämlich die Prüfung der Einhaltung des Versorgungsauftrags. |