· Fachbeitrag · EBM 2020
Psychotherapie: EBM-Anpassungen zum 01.07.2020
| Der Bewertungsausschuss hat mit Wirkung zum 01.07.2020 diverse Beschlüsse zur Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen gefasst. |
- Durch eine entsprechende Anpassung der EBM-Nr. 35152 stehen für die Psychotherapeutische Akutbehandlung von Kindern und Jugendlichen sowie von Menschen mit geistiger Behinderung für die Einbeziehung der Bezugspersonen bis zu sechs zusätzliche Einheiten à 25 Minuten je Krankheitsfall zur Verfügung. Damit ist die Akutbehandlung für diese Personengruppen bis zu 30-mal statt 24-mal im Krankheitsfall berechnungsfähig.
- Das vom G-BA bereits 2019 beschlossene Verfahren der Systemischen Therapie für Erwachsene wurde mit neuen Abrechnungspositionen ‒ den Nrn. 35431, 35432 und 35435 für die Einzelbehandlung und den Nrn. 35703 bis 35709, 35713 bis 35719 für Gruppentherapien ‒ in den EBM aufgenommen.
- Weitere Anpassungen betreffen das Mehrpersonen-Setting: Probatorische Sitzungen und die Akutbehandlung sind nun auch bei Durchführung der Leistungen im Mehrpersonen-Setting berechnungsfähig.
Quelle: Ausgabe 07 / 2020 | Seite 1 | ID 46650061