· Nachricht · EBM 2020
Psychotherapie: Neuerungen ab dem 01.07.2020
| Für Kassenpatienten treten zum 01.07.2020 treten diverse Änderungen im Zusammenhang mit psychotherapeutischen Leistungen in Kraft. Es geht u. a. um verbesserte Abrechnungsmöglichkeiten und neue Formulare. |
Die Neuerungen bertreffen im Einzelnen
- höhere Stundenkontingente für die Einbeziehung von Bezugspersonen,
- Neue Formulare, die ab dem 01.07.2020 zwingend verwendet werden müssen (alte Formulare können nicht weiter genutzt werden),
- die Kennzeichnung der Beendigung einer Richtlinientherapie mit Zusatzziffern sowie
- die Abrechnung der Testverfahren nach den EBM-Nrn. 35600 bis 35602 in der Langzeittherapie, die ab dem 01.07.2020 häufiger möglich sein wird.
Weiterführender Hinweis
- Detailinformationen zu den Änderungen bei der KBV online unter iww.de/s3710
Quelle: Ausgabe 06 / 2020 | Seite 1 | ID 46613442