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  • · Nachricht · EBM 2020

    Psychotherapie: Neuerungen ab dem 01.07.2020

    | Für Kassenpatienten treten zum 01.07.2020 treten diverse Änderungen im Zusammenhang mit psychotherapeutischen Leistungen in Kraft. Es geht u. a. um verbesserte Abrechnungsmöglichkeiten und neue Formulare. |

     

    Die Neuerungen bertreffen im Einzelnen

    • höhere Stundenkontingente für die Einbeziehung von Bezugspersonen,
    • Neue Formulare, die ab dem 01.07.2020 zwingend verwendet werden müssen (alte Formulare können nicht weiter genutzt werden),
    • die Kennzeichnung der Beendigung einer Richtlinientherapie mit Zusatzziffern sowie
    • die Abrechnung der Testverfahren nach den EBM-Nrn. 35600 bis 35602 in der Langzeittherapie, die ab dem 01.07.2020 häufiger möglich sein wird.

     

    Weiterführender Hinweis

    • Detailinformationen zu den Änderungen bei der KBV online unter iww.de/s3710
    Quelle: Ausgabe 06 / 2020 | Seite 1 | ID 46613442