· Fachbeitrag · EBM 2021
Orientierungswert steigt zum 01.01.2021 um 1,25 Prozent auf 11,1244 Cent
| Die Honorarverhandlungen für das Jahr 2021 sind beendet. Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat eine Erhöhung des Orientierungswerts für alle ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen in Höhe von 1,25 Prozent beschlossen. Damit steigt der Orientierungswert zum 01.01.2021 von derzeit noch 10,9871 Cent auf dann 11,1244 Cent. |
Honorarplus in Höhe von insgesamt rund 500 Mio. Euro
Die Anhebung des Orientierungswerts und damit der Vergütung für sämtliche ärztliche Leistungen um rund 1,25 Prozent entspricht einem Honorarplus in Höhe von insgesamt knapp 500 Mio. Euro, so die Kassenärztliche Bundesvbereinigung (KBV). Der Orientierungswert wird bei der Abrechnung ärztlicher Leistungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung mit dem festgelegten Punktwert der entsprechenden EBM-Nr. multipliziert. So klettert zum 01.01.2021 beispielsweise das Kassenhonorar, das im Rahmen einer Grundpauschale für einen Patienten im Alter von 55 bis 75 Jahren (EBM-Nr. 03004; 148 Punkte) an den Hausarzt fließt, von bislang 16,26 Euro (= 148 Punkte x 0,109871 Euro) kaum merklich auf 16,46 Euro (= 148 Punkte x 0,111244 Euro). Das Honorar für eine Gesundheitsuntersuchung bei Erwachsenen (EBM-Nr. 01732; 326 Punkte) steigt von 35,82 Euro auf 36,27 Euro.
Entscheidung gegen KBV-Stimmen
Wie die KBV mitteilt, sei die Honorar-Entscheidung im Erweiterten Bewertungsausschuss gegen die Stimmen der KBV getroffen worden. Der KBV-Vorstand habe sich „bitter enttäuscht“ gezeigt. Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV, erklärte mit Blick auf die Anstrengungen der Kassenärzte im Rahmen der COVID-19-Pandemie: „Das ist eine grobe Missachtung der Leistungen der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen.“ Milliarden gingen infolge der an die Krankenhäuser und den Öffentlichen Gesundheitsdienst, aber für die Vertragsärzte solle nun kein Geld mehr da sein, so Gassen.
Weiterführender Hinweis
- Mittelung zum Ergebnis der Honorarverhandlungen bei den KBV-Praxisnachriten online unter iww.de/s4064