· Fachbeitrag · EBM 2022
Erdnussallergie: Neue Abrechnungspositionen für die orale Immuntherapie ab dem 01.07.2022
| Der Bewertungsausschuss hat mit Wirkung ab dem 01.07.2022 zwei neue Abrechnungspositionen für die orale Hyposensibilisierungsbehandlung mit dem Wirkstoff AR101 zur Behandlung der Erdnussallergie bei Kindern und Jugendlichen in den EBM aufgenommen. Die neuen EBM-Nrn. 30133 und 30134 können ‒ neben HNO-Ärzten, Dermatologen und Pneumologen ‒ auch von Kinder- und Jugendärzten sowie von Vertragsärzten mit der Zusatzbezeichnung Allergologie abgerechnet werden. Dies ist allerdings nur bei Versicherten im Alter von 4 bis 17 Jahren mit bestätigter Diagnose einer Erdnussallergie vorgesehen. |
Voraussetzungen und Vergütung
Eine besondere Abrechnungsgenehmigung ist für die Abrechnung der Nrn. 30133 und 30134 nicht erforderlich. Voraussetzung für die Berechnung der beiden Gebührenordnungspositionen ist lediglich die Erfüllung der notwendigen sachlichen und personellen Bedingungen für eine ggf. erforderliche Schockbehandlung und Intubation.
Die Vergütung dieser neuen Leistungen erfolgt extrabudgetär mit dem Orientierungswert (2022: 11,2662 Cent).
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