· Fachbeitrag · EBM 2022
Nur für Vertragsärzte: Videosprechstunde auch im Notdienst
| Vertragsärztinnen und -ärzte können die Videosprechstunde seit dem 01.07.2022 auch im organisierten Notdienst nutzen und diese Leistungen abrechnen. Die beiden Notfallpauschalen nach den EBM-Nrn. 01210 (120 Punkte) und 01212 (195 Punkte) sind nun auch im Bereitschaftsdienst der Vertragsärzte im Rahmen einer Videosprechstunde berechnungsfähig. Für Ärzte, Institute und Krankenhäuser, die nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, gilt diese Neuerung nicht. |
Zu beachten sind Abschläge, wenn es sich um ausschließliche Arzt-Patienten-Kontakte (APK) per Videosprechstunde handelt: In diesen Fällen wird ein Abschlag von zehn Prozent fällig. Das entspricht dann einer Bewertung von 108 Punkten für Nr. 01210 (12,17 Euro) und von 176 Punkten für Nr. 01212 (19,83 Euro). Diese Abschläge werden von den KVen automatisch vorgenommen. Zusätzlich berechnungsfähig sind auch im organisierten Notdienst
- der Zuschlag für die Authentifizierung unbekannter Patienten nach Nr. 01444 (10 Punkte; 1,13 Euro) sowie
- der Technikzuschlag nach Nr. 01450 (40 Punkte; 4,51 Euro).
Weiterführender Hinweis
- Details zur Videosprechstunde im organisierten Notdienst bei der KBV online unter iww.de/s6738