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  • · Fachbeitrag · EBM 2023

    Behandlung von Atemwegserkrankungen bei Kindern: Höhere Vergütung in zwei Quartalen

    | Hausärzte sowie Kinder- und Jugendärzte erhalten in den Quartalen IV/2022 und I/2023 für die Behandlung von Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr einen Zuschlag zur Versichertenpauschale in Höhe von 65 Punkten bzw. 7,50 Euro. Dies hat der Bewertungsausschuss aktuell beschlossen. Er reagiert damit auf eine Aufforderung des Bundesgesundheitsministers, die Vergütung für die Behandlung von Kindern mit Atemwegserkrankungen zu verbessern. |

     

    Voraussetzungen und Vorgehen

    Voraussetzung für diesen Zuschlag zur Versichertenpauschale ist das Vorliegen mindestens einer Atemwegserkrankung und einer der folgenden in der Abrechnung angegebenen gesicherten Diagnose:

    • J00-J06: Akute Infektionen der oberen Atemwege
    • J09-J18: Grippe und Pneumonie
    • J20-J22: Sonstige akute Infektionen der unteren Atemwege (außer J18.2 Hypostatische Pneumonie, nicht näher bezeichnet)

     

    MERKE | Der Zuschlag wird von der KV in diesen beiden Quartalen automatisch unter der EBM-Nr. 01110 zugesetzt.

     

    Hintergrund

    Mit Schreiben vom 15.12.2022 hatte der Bundesgesundheitsminister KBV und Krankenkassen aufgefordert, angesichts der extrem hohen Zahl von Atemwegserkrankungen Maßnahmen für eine kurzfristige Verbesserung der Vergütung vor allem der Kinder- und Jugendärzte zu treffen. KBV und Krankenkassen haben sich daraufhin im Bewertungsausschuss auf eine unmittelbare Sofortmaßnahme für diejenigen Arztgruppen verständigt, die üblicherweise Kinder mit Atemwegserkrankungen behandeln. Neben Kinder- und Jugendärzten sowie Hausärzten erhalten daher auch HNO-Ärzte, Pneumologen und Phoniater diesen Zuschlag auf ihre Grundpauschale. Der Betrag, der von den Krankenkassen innerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) dafür zur Verfügung gestellt wird, beträgt rund 49 Mio. Euro.

     

    Ausblick

    Im Koalitionsvertrag haben die Regierungsparteien vereinbart, die Budgetierung im hausärztlichen Bereich aufzuheben. Den Kinder- und Jugendärzten ‒ und bei einigen Gelegenheiten auch den Hausärzten ‒ hatte der Bundesgesundheitsminister einen Wegfall der Budgetierung und damit eine extrabudgetäre Vergütung aller Leistungen in Aussicht gestellt. Seit Kurzem liegt nun ein Entwurf für eine gesetzliche Änderung vor, die ein Aussetzen der Budgets vorsieht, allerdings nur für die Kinderheilkunde. Die KBV fordert deshalb eine Aufhebung der Budgetierung nicht nur für die Kinder- und Jugendärzte, sondern für alle Fachgruppen (weitere Informationen bei der KBV online unter iww.de/s7551).

    Quelle: Ausgabe 02 / 2023 | Seite 3 | ID 49040484