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  • · Fachbeitrag · EBM 2023

    Neue Nr. 01615: Bescheinigung der Notwendigkeit einer Begleitperson vor stationärer Behandlung

    | Der Bewertungsausschuss hat in Umsetzung der Krankenhausbegleitungs-Richtlinie des G-BA mit der Nr. 01615 eine neue Abrechnungsposition in den EBM aufgenommen. Diese Position ist für eine Vorab-Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit einer Mitaufnahme einer Begleitperson im Vorfeld einer nicht geplanten Krankenhausbehandlung berechnungsfähig und dürfte insbesondere auch bei Hausärzten zum Einsatz kommen. Erfahren Sie mehr über die Details und Voraussetzungen dieser mit 30 Punkten bewerteten und extrabudgetär vergüteten Position. |

    Einmal im Krankheitsfall bei extrabudgetärer Vergütung

    Die neue Nr. 01615 kann ab dem 01.07.2023 abgerechnet werden. Sie ist mit 30 Punkten (entspricht 3,45 Euro in 2023) bewertet und einmal im Krankheitsfall (= aktuelles Quartal und die drei Folgequartale) berechnungsfähig. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär mit dem jeweiligen Orientierungswert.

     

    EBM-Nr.
    Leistungslegende
    Bewertung

    01615

    Feststellung der medizinischen Notwendigkeit einer Mitaufnahme einer Begleitperson im Vorfeld einer nicht geplanten Krankenhausbehandlung und formlose Bescheinigung gemäß § 3 Abs. 2 der Krankenhausbegleitungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses

    einmal im Krankheitsfall

    30 Punkte

    (3,45 Euro)