· Fachbeitrag · EBM 2023
Terminvermittlung: Die Änderungen bei der Abrechnung von TSVG-Fällen zum 01.01.2023
| Seit dem 01.01.2023 gibt es bei der Vermittlung von Facharztterminen durch Hausärzte höhere Zuschläge sowie ‒ für den Facharzt ‒ eine extrabudgetäre Vergütung der Leistungen. Wie in AAA Abrechnung aktuell bereits angekündigt ( AAA 11/2022, Seite 2 ), hat der Erweiterte Bewertungsausschuss die Details zu den Änderungen der Vermittlungszuschläge beschlossen. |
Überblick über die neuen Terminvermittlungs-Regelungen
Bei den Regelungen rund um die Vermittlung von Arztterminen ist zu differenzieren. Folgende Konstellationen werden finanziell angereizt:
- Seit dem 01.01.2023 erhalten Hausärzte sowie Kinder- und Jugendmediziner für die Vermittlung eines dringenden Facharzttermins eine höhere Vergütung. Unter bestimmten Voraussetzungen wird diese höhere Vergütung auch dann gezahlt, wenn die Behandlung beim Facharzt erst nach dem 4. Tag nach Feststellung der Behandlungsnotwendigkeit beginnt.
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