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  • · Fachbeitrag · EBM 2023

    Was kommt, was geht, was bleibt im Jahr 2023?

    | Wie in jedem Jahr sind auch zum Jahreswechsel 2022/2023 eine Reihe von EBM-Änderungen zu beachten. Diese Übersicht zeigt die Änderungen und verweist auf zusätzliche Informationen zur jeweiligen Position. |

     

    Neue Leistungen im Jahr 2023

    In AAA 12/2022, Seite 4 ff. hatten wir bereits über die neuen Leistungen für die außerklinische Intensivpflege zum 01.12.2022 bzw. 01.01.2023 informiert. Ebenfalls zum 01.01.2023 hat der Bewertungsausschuss eine neue Abrechnungsposition für die COVID-19-Präexpositionsprophylaxe mit monoklonalen Antikörpern in den EBM aufgenommen. Einzelheiten hierzu finden Sie auf Seite 6 dieser Ausgabe.

     

    Eine weitere neue Abrechnungsposition seit dem 01.01.2023 ist die Nr. 01473 für die Verlaufskontrolle der Adipositas-DiGA „Zanadio“ (siehe AAA 12/2022, Seite 1).

     

    Zudem gibt es seit dem 01.01.2023 Änderungen bei der Vermittlung dringender Facharzttermine und den Vermittlungsfällen über die Terminservicestelle (TSS). Einzelheiten hierzu finden Sie auf Seite 3 dieser Ausgabe.

     

    Darüber hinaus hat der Bewertungsausschuss umfangreiche Änderungen bei ambulanten Operationen beschlossen (Einzelheiten hierzu bei der KBV online unter iww.de/s7417).

     

    2023 nicht mehr berechnungsfähige Leistungen

    Die Nr. 01470 für die Verordnung einer Digitalen Gesundheitsanwendung (DiGA) kann in 2023 nicht mehr abgerechnet werden. Der Bewertungsausschuss hat die bis zum 31.12.2022 befristete Abrechnungsposition nicht verlängert. Die Verordnung einer DiGA ist daher seit dem 01.01.2023 mit der Versicherten- bzw. Grundpauschale abgegolten. Auch die bis zum 31.12.2022 befristete Abrechnungsposition Nr. 86701 für die Verordnung einer DiGA für Kinder und Jugendliche zwischen 12 bis 17 Jahre (siehe AAA 06/2022, Seite 2) wurde nicht verlängert.Da die „Neupatienten-Regelung“ des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) gestrichen wurde, ist seit dem 01.01.2023 keine Kennzeichnung der Neupatientenfälle mit der Vermittlungs-/Kontaktart „5“ im KVDT-Feld 4103 mehr erforderlich.

     

    2023 weiterhin abrechnungsfähige Leistungen

    Der erweiterte Bewertungsausschuss hat die bis zum 31.12.2022 befristete Abrechnungsposition Nr. 01648 für die sektorenübergreifende Erstbefüllung einer elektronischen Patientenakte (ePA) um ein Jahr bis zum 31.12.2023 verlängert. Die Bewertung bleibt mit 89 Punkten bzw. 10,23 Euro unverändert; die Vergütung erfolgt weiterhin extrabudgetär!

     

    Ebenfalls bis zum 31.12.2023 wurde die Nr. 01444 für die Authentifizierung eines unbekannten Patienten im Rahmen der Videosprechstunde verlängert. Auch diese Bewertung bleibt mit 10 Punkten bzw. 1,15 Euro unverändert.

    Quelle: Ausgabe 01 / 2023 | Seite 2 | ID 48965137