· Fachbeitrag · EBM 2024
Neue Verordnungsmöglichkeiten per Videosprechstunde
| Bereits Anfang 2023 hatte der G-BA die Häusliche Krankenpflege-Richtlinie, die Rehabilitations-Richtlinie und die Heilmittel-Richtlinie angepasst. Demnach sind in bestimmten Fällen Verordnungen von häuslicher Krankenpflege, medizinischer Rehabilitation oder von Heilmitteln auch ohne vorherigen persönlichen Kontakt im Behandlungsfall möglich, wenn ersatzweise ein Kontakt im Rahmen einer Videosprechstunde erfolgt ist. Voraussetzung ist, dass der Patient der Praxis aus der bereits laufenden Behandlung ausreichend bekannt ist. Bei Heilmitteln und (psychiatrischer) häuslicher Krankenpflege darf es sich zudem nur um Folgeverordnungen handeln. In Ausnahmefällen ist hier auch eine Verordnung nach telefonischer Konsultation möglich. Zum 01.01.2024 hat nun der Bewertungsausschuss den EBM entsprechend angepasst. |
Die neuen Verordnungsmöglichkeiten
Folgende Abrechnungspositionen können ab 01.01.2024 auch in Behandlungsfällen berechnet werden, in denen kein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt, jedoch ein Kontakt im Rahmen einer Videosprechstunde stattgefunden hat:
- EBM-Nr. 01420 (Prüfung der Notwendigkeit und Koordination der häuslichen Krankenpflege ‒ Muster 12),
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