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  • · Fachbeitrag · EBM 2024

    Orientierungswert 2024 steigt um 3,85 Prozent ‒ Liste der Hausarztleistungen zum Download

    | Der Orientierungswert, mit dem für die EBM-Positionen die jeweiligen Eurowerte berechnet werden, steigt zum 01.01.2024 von derzeit 11,4915 Cent auf 11,9339 Cent. Eine Übersicht mit den neuen Bewertungen für haus- und kinderärztliche Leistungen in Euro für das Jahr 2024 steht für AAA-Abonnenten online unter iww.de/s8696 bereit. |

     

    Größte Anhebung des Orientierungswerts

    Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat diese bislang größte Anhebung um 3,85 Prozent einstimmig beschlossen. Sie bedeutet zusammen mit der Veränderungsrate für die Morbidität ein Plus von insgesamt knapp 1,6 Mrd. Euro. Der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen erklärte, dass diese Erhöhung keinen Grund für Jubel darstelle, aber vergleichbar sei mit der jüngsten Tarifsteigerung für die Klinikärzte (+ 4,8 Prozent für 2023). Es handelt sich um die größte Anhebung des Orientierungswerts seit 2013, als dieser erstmals nach der aktuellen Systematik und Größenordnung verwendet wurde. Die Steigerungsschritte der letzten Jahre:

    • 2023: + 2,000 Prozent
    • 2022: + 1,275 Prozent
    • 2021: + 1,250 Prozent
    • 2020: + 1,520 Prozent
    • 2019: + 1,580 Prozent

     

    Dennoch hatten die Ärztinnen und Ärzte mehr erwartet. Angesichts der ursprünglichen KBV-Forderung nach einer Anhebung des Orientierungswerts um 10,2 Prozent wurde die Steigerung um „nur“ 3,85 Prozent von vielen Ärzten und Verbänden massiv kritisiert. So erklärte Dr. Markus Beier, Bundesvorsitzender des Hausärztinnen- und Hausärzteverbands: „Dieser Abschluss ist extrem enttäuschend und wird die ambulante Versorgung schwächen“ (vollständiges Pressestatement online unter iww.de/s8700).

     

    Zwei Teilforderungen der KBV noch offen

    Allerdings ist zu berücksichtigen, dass über zwei wesentliche Elemente der KBV-Forderung noch verhandelt wird. Dies betrifft zum einen

    • eine Anpassung der Sachkostenpauschalen im EBM, zum anderen
    • eine Berücksichtigung des erheblichen Mehraufwands infolge von Arzneimittelengpässen.

     

    Für den gestiegenen Arbeitsaufwand der Arztpraxen durch den Austausch von Medikamenten sowie durch zahlreiche Rückfragen seitens der Apotheken und Patienten fordert die KBV eine pauschale Vergütung.

     

    Weiterführender Hinweis

    • Pressemitteilung der KBV vom 13.09.2023 zu den Finanzierungsverhandlungen online unter iww.de/s8646
    Quelle: Ausgabe 10 / 2023 | Seite 2 | ID 49703331