03.01.2024 · Fachbeitrag · EBM 2024
Schmerztherapeuten: Verlaufskontrolle der DiGA „somnio“ und „Vivira“ berechnungsfähig
| Die Verlaufskontrolle und Auswertung bei der Digitalen Gesundheitsanwendung (DiGA) „somnio“ (Ein- und Durchschlafstörungen) sowie bei der DiGA „Vivira“ (Rückenschmerzen bei nicht-spezifischen Kreuzschmerzen oder Arthrose der Wirbelsäule) kann seit dem 01.01.2024 auch von Fachärzten mit KV-Genehmigung für Schmerztherapie berechnet werden. Die Verlaufskontrolle und Auswertung der DiGA „somnio“ rechnen diese Schmerztherapeuten mit Nr. 30780 (Hausärzte: Nr. 01471), der DiGA „Vivira“ mit Nr. 30781 (Hausärzte: Nr. 01472) ab. Die Bewertung beträgt jeweils 64 Punkte (7,64 Euro), die Vergütung erfolgt extrabudgetär (AAA 11/2023, Seite 6). |
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