· Fachbeitrag · EBM 2025
Neue EBM-Positionen bei Long-COVID-Patienten ‒ extrabudgetäre Vergütung für Hausärzte
| Seit dem 01.01.2025 können Vertragsärzte neue Leistungen bei Patienten mit einer Long-COVID-Erkrankung abrechnen. Hierzu hat der Bewertungsausschuss am 11.12.2024 fünf neue Abrechnungspositionen in den EBM aufgenommen. Mit diesem Beschluss wurde die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) bereits am 21.12.2023 beschlossene Long-COVID-Richtlinie (LongCOV-RL, beim G-BA online unter iww.de/s12145 ) umgesetzt. Dieser Beitrag informiert Sie über die Details der neuen Abrechnungspositionen. Eine Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte der G-BA-Richtlinie finden Sie zudem im Beitrag ab Seite 8 dieser AAA-Ausgabe. |
Allgemeine Informationen
Zur Abbildung der neue Abrechnungspositionen für die Behandlung und Betreuung von Long-COVID-Patienten hat der Bewertungsausschuss einen neuen Abschnitt, den Abschnitt 37.8 in den EBM aufgenommen: Der Abschnitt überschrieben mit: “Spezifische Versorgung gemäß der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung für Versicherte mit Verdacht auf Long-COVID und Erkrankungen, die eine ähnliche Ursache oder Krankheitsausprägung aufweisen (Long-COVID-Richtlinie/LongCOV-RL)“. Die insgesamt fünf neuen Abrechnungspositionen, die sich dazu finden, lassen sich folgendermaßen einteilen:
- Zwei Positionen vergüten das Basisassessment bei Patienten mit einer Indikation gemäß § 2 LongCOV-RL, nämlich
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