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  • · Fachbeitrag · EBM 2025/G-BA

    Die Details der Long-COVID-Richtlinie

    | Grundlage für die seit dem 01.01.2025 zur Verfügung stehenden EBM-Positionen zur Versorgung von Long-COVID-Patienten ist die Richtlinie über eine berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung für Versicherte mit Verdacht auf Long-COVID (Long-COVID-Richtlinie/LongCOV-RL). Diese wurde Ende 2023 vom Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen und ist nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 09.05.2024 in Kraft getreten. Hausärzte, Kinderärzte und ggf. auch Fachärzte, die die neuen Long-COVID-Positionen des EBM nun abrechnen wollen, sollten sich eingehend mit den Inhalten und den Anforderungen in der LongCOV-RL befassen (RL beim G-BA online unter iww.de/s12157 ). |

    Die Ziele und der erfasste Personenkreis der Richtlinie

    Ziel der LongCOV-RL sind verbindliche Versorgungspfade und Anforderungen für eine standardisierte Diagnostik, Behandlungskoordination und multiprofessionelle Zusammenarbeit. Patienten-„Odysseen“ sollen vermieden werden. Die LongCOV-RL regelt in § 2 die Versorgung von Patienten aller Altersgruppen mit dem Verdacht auf oder mit einer festgestellten Long-COVID-Erkrankung. Diese wird definiert als ein post-akut anhaltendes oder neu auftretendes Symptom oder Krankheitsbild oder mehrere solcher Symptome oder Krankheitsbilder in Folge einer akuten SARS-CoV-2-Infektion, die länger als vier Wochen nach Infektion andauern oder ab einer Zeit von vier Wochen nach Infektion auftreten. Dazu gehören auch Folgen einer akuten SARS-CoV-2-Infektion, die als Post-COVID bezeichnet werden und länger als zwölf Wochen (bei Kindern und Jugendlichen acht Wochen) nach Infektion andauern oder neu auftreten. Von der Richtlinie erfasst werden auch Patienten, die

    • infolge einer Infektion mit SARS-CoV-2 den Verdacht oder die Diagnose einer Myalgischen Enzephalomyelitis/eines Chronic Fatigue Syndromes (ME/CFS) aufweisen oder