· Fachbeitrag · EBM
Ausschuss beschließt EBM-Änderungen zum 1. Januar 2012
| Der Bewertungsausschuss hat Ende August eine Reihe von Änderungen des EBM beschlossen, die zum 1. Januar 2012 in Kraft treten und die auf Seite 8 in dieser Ausgabe ausführlich besprochen werden. |
Eine Änderung betrifft die Aufnahme einer Zuschlagsposition 30131 für weitere Hyposensibilisierungsbehandlungen innerhalb einer Sitzung. Die übrigen Änderungen betreffen im Wesentlichen die Augenärzte und HNO-Ärzte. Zur Stärkung der Honorarsituation der ausschließlich konservativ tätigen Augenärzte können diese ab 1. Januar 2012 einen Zuschlag nach der Gebührenposition 06225 zur Grundpauschale berechnen. Dieser Zuschlag ist mit 315 Punkten bewertet. Zum Ausgleich für diese neue Gebührenposition werden die augenärztlichen Grundpauschalen um ca. 30 Prozent abgewertet.
Ebenfalls werden für die konservativ tätigen HNO-Ärzte zum 1. Januar 2012 acht Gebührenpositionen neu in die Kap. 09 und 20 aufgenommen, so unter anderem eine Zusatzpauschale bei der Diagnostik des Tinnitus und Gebührenpositionen für die Hörgeräteversorgung bei Säuglingen, Kleinkindern und Kindern. Begleitend zu den Gebühren für die Hörgeräteversorgung soll zum1. Januar 2012 auch eine Qualitätssicherungsvereinbarung in Kraft treten. Ferner hat der Bewertungsausschuss die Bewertung der Grundpauschalen nach den Gebührenpositionen 09212, 13392, 13642, 26211 und 26212 angehoben.
Weiterführender Hinweis
- Beschlüsse in Kürze unter www.institut-des-Bewertungsausschusses.de (Rubri„Bewertungsausschuss - Beschlüsse“)