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  • · Fachbeitrag · EBM-Nrn. 35100 ff.

    Zeitliche Vorgaben für Psychosomatik-Genehmigung angepasst

    | KBV und Krankenkassen haben die Voraussetzungen für Genehmigungen zur Ausführung und Abrechnung von psychotherapeutischen Leistungen teilweise neu geregelt: Dabei wurden u. a. auch die Vorgaben für den 80-Stunden-Kurs Psychosomatische Grundversorgung an das entsprechende (Muster-)Kursbuch der BÄK ( iww.de/s10609 ) angepasst. Die Anpassungen sind für Hausärzte, die eine Abrechnungsgenehmigung für die Psychosomatik-Ziffern des EBM-Kapitels 35 erwerben möchten, relevant. Inhaltlich geht es dabei um Erleichterungen durch die Reduzierung ... |

    • ... der Mindestdauer der Balintgruppen bzw. der patientenbezogenen Selbsterfahrungsgruppen von sechs auf drei Monate sowie
    • des Mindestabstands zwischen den Kursen für übende und suggestive Interventionen, und zwar ebenfalls von sechs auf drei Monate.
    Quelle: Ausgabe 04 / 2024 | Seite 1 | ID 49968853