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  • · Fachbeitrag · EBM-Positionen im Fokus

    Spezialisierte Geriatrie ‒ Die Besonderheiten bei der Abrechnung der EBM-Nrn. 30980 und 30988

    | Neben den hausärztlichen Geriatriepositionen (EBM-Nrn. 03360 und 03362) enthält der EBM im Kapitel 30 den weiteren Abschnitt 30.13 mit der Überschrift „Spezialisierte geriatrische Diagnostik und Versorgung“. Dieser ist auch für Hausärzte ohne besondere geriatrische Qualifikation relevant! Der Patientenkreis, bei denen die Hausärzte ohne besondere geriatrische Qualifikation die entsprechenden Nrn. 30980 und 30988 abrechnen können, ist jedoch nicht identisch mit dem Patientenkreis, der für die Abrechnung der Nrn. 03360 und 03362 infrage kommt. |

    Abgrenzung zu den Nrn. 03360 und 03362

    Die Geriatriepositionen nach den Nrn. 03360 und 03362 sind bei Patienten über 70 Jahren bereits bei Vorliegen nur eines geriatrietypischen Syndroms und/oder bei Vorliegen eines Pflegegrads ‒ bei den Diagnosen der Codes F00 bis F02, G 30, G20.1 und G20.2 auch bei Patienten unter 70 Jahre ‒ berechnungsfähig. Im Gegensatz dazu sind die Nrn. 30980 und 30988 generell nur bei Patienten ab dem 71. Lebensjahr berechnungsfähig. Zusätzlich müssen

    • mindestens zwei spezifische geriatrische Syndrome oder