· Fachbeitrag · EBM-Übersicht
Diese 11 EBM-Positionen für (Video-) Fallkonferenzen können Hausärzte abrechnen
| Neben der neuen EBM-Nr. 01443 für Videofallkonferenzen des mitbehandelnden Vertragsarztes mit Pflege(fach)kräften enthält der EBM zehn weitere Abrechnungspositionen für Fallkonferenzen. Alle Fallkonferenzen können auch als Videofallkonferenz durchgeführt werden! |
Vorab: Nr. 01450 für den Initiator einer Videofallkonferenz
Eine weitere wichtige Position sollte im Zusammenhang mit den Videofallkonferenzen genannt sein: Der Vertragsarzt, der die Videofallkonferenz initiiert, kann zusätzlich die Nr. 01450 (Zuschlag für eine Videofallkonferenz gemäß Anlage 31b zum Bundesmantelvertrag-Ärzte) abrechnen. Die Nr. 01450 ist mit 40 Punkten bewertet und wird extrabudgetär vergütet. Allerdings gilt ein Höchstwert je Arzt und Quartal von 1.899 Punkten (max. 47 x ansetzbar).
1.) Nr. 01442 ‒ Die Videofallkonferenz mit der Pflegekraft
Für die Videofallkonferenz zwischen der Pflegekraft eines chronisch pflegebedürftigen Patienten und dem Arzt, der die diagnostischen, therapeutischen, rehabilitativen und/oder pflegerischen Maßnahmen koordiniert, kann die Nr. 01442 abgerechnet werden. Voraussetzung ist weiter, dass im Zeitraum der letzten drei Quartale unter Einschluss des aktuellen Quartals ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt in derselben Arztpraxis stattgefunden hat. Die Nr. 01442 ist höchstens dreimal im Krankheitsfall berechnungsfähig und wird extrabudgetär vergütet.
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