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  • · Fachbeitrag · EBM

    Vergütung für Laborleistungen noch mal geändert

    | In Ausgabe 4/2012 von AAA hatten wir ausführlich über die Änderungen der Vergütungsregelungen für selbst erbrachte Laborleistungen ab dem Quartal 2/2012 berichtet. Diese Regelungen werden sich aufgrund neuer Vorgaben der KBV, die von den regionalen KVen umzusetzen sind, bereits zum Quartal 3/2012, spätestens zum Quartal 4/2012 wieder ändern. Achten Sie daher auf die entsprechenden Mitteilungen Ihrer KV. |

     

    Quotierte Vergütung für Leistungen des Allgemeinlabors

    Künftig wird auch für allgemeine Laboruntersuchungen des Abschnitts 32.2 EBM eine bundesweit geltende Abstaffelungsquote ermittelt, mit der die Leistungen des Allgemeinlabors vergütet werden. Diese beträgt im Quartal 3/2012 lediglich 93,11 Prozent. Von der Quotierung ausgenommen sind jedoch die für Hausärzte wichtigen, in eigener Praxis erbrachten Laboruntersuchungen:

     

    EBM-Nr.
    Legende
    Wert (Euro)

    32025

    Glucose

    1,60

    32026

    TPZ (Thromboplastinzeit)

    4,70

    32027

    D-Dimer

    15,30

    32035

    Erythrozytenzählung

    0,25

    32036

    Leukozytenzählung

    0,25

    32037

    Thrombozytenzählung

    0,25

    32038

    Hämoglobin

    0,25

    32039

    Hämatokrit

    0,25

    32097

    BNP und/oder NT-Pro-BNP

    25,00

    32150

    Immunologischer Nachweis von Troponin I u./o. Troponin T

    11,25