· Fachbeitrag · EBM
Vergütung für Laborleistungen noch mal geändert
| In Ausgabe 4/2012 von AAA hatten wir ausführlich über die Änderungen der Vergütungsregelungen für selbst erbrachte Laborleistungen ab dem Quartal 2/2012 berichtet. Diese Regelungen werden sich aufgrund neuer Vorgaben der KBV, die von den regionalen KVen umzusetzen sind, bereits zum Quartal 3/2012, spätestens zum Quartal 4/2012 wieder ändern. Achten Sie daher auf die entsprechenden Mitteilungen Ihrer KV. |
Quotierte Vergütung für Leistungen des Allgemeinlabors
Künftig wird auch für allgemeine Laboruntersuchungen des Abschnitts 32.2 EBM eine bundesweit geltende Abstaffelungsquote ermittelt, mit der die Leistungen des Allgemeinlabors vergütet werden. Diese beträgt im Quartal 3/2012 lediglich 93,11 Prozent. Von der Quotierung ausgenommen sind jedoch die für Hausärzte wichtigen, in eigener Praxis erbrachten Laboruntersuchungen:
EBM-Nr. | Legende | Wert (Euro) |
32025 | Glucose | 1,60 |
32026 | TPZ (Thromboplastinzeit) | 4,70 |
32027 | D-Dimer | 15,30 |
32035 | Erythrozytenzählung | 0,25 |
32036 | Leukozytenzählung | 0,25 |
32037 | Thrombozytenzählung | 0,25 |
32038 | Hämoglobin | 0,25 |
32039 | Hämatokrit | 0,25 |
32097 | BNP und/oder NT-Pro-BNP | 25,00 |
32150 | Immunologischer Nachweis von Troponin I u./o. Troponin T | 11,25 |
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