29.01.2015 · Fachbeitrag · Elektronische Gesundheitskarte
Versicherte müssen ihr Foto auf eGK dulden
| Mit seiner Weigerung, seiner Krankenkasse ein Foto für die elektronische Gesundheitskarte (eGK) zur Verfügung zu stellen, ist ein Versicherter nunmehr endgültig gescheitert: Mit Urteil vom 18. November 2014 entschied das Bundessozialgericht (BSG), der Versicherte habe keinen Anspruch, ihm anstelle der (eGK) eine Nachweisberechtigung entsprechend der bisher gültigen Krankenversichertenkarte ohne Lichtbild und eGK-Chip zur Verfügung zu stellen. Die Gesetzesnormen sähen keine Ausnahmeregelungen vor (Az. B 1 KR 35/13 R). |
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