· Fachbeitrag · Entschädigungsrecht seit 2024
Arztpraxen wählen für histopathologische Leistungen Muster 10
| Bisher konnten histopathologische Untersuchungen der EBM-Abschnitte 1.7, 19.3 und 19.4 je nach Untersuchung mit dem „Überweisungsschein“ (Muster 6) oder dem bisherigen „Überweisungsschein für Laboratoriumsuntersuchungen als Auftragsleistung“ (Muster 10) veranlasst werden. KBV und Krankenkassen haben klargestellt, dass alle Materialeinsendungen für in-vitro-diagnostische Untersuchungen nach den Abschnitten 1.7 und 30.12.2 EBM sowie nach den Kapiteln 11, 19 und 32 EBM als Auftragsleistungen einheitlich seit dem 01.04.2024 mit Muster 10 beauftragt werden. |
Muster 10 wurde in dem Zuge zum 01.04.2024 umbenannt in „Überweisungsschein für in-vitro-diagnostische Auftragsleistungen“. Zudem wird das Ankreuzfeld „SER“ gegen das bisherige Feld „Behandlung gemäß § 116b SGB V“ im rechten, oberen Bereich des Musters ausgetauscht. Die Abkürzung SER steht für Soziales Entschädigungsrecht, das seit dem 01.01.2024 im neuen Sozialgesetzbuch (SGB) XIV zusammengefasst ist. Besteht bei Patienten ein Anspruch nach SER, ist dies in dem neuen SER-Feld durch ein Kreuz zu kennzeichnen. Vorhandene Vordrucke des Musters 10 können verbraucht werden.
Merke | Die Veranlassung der Zytologie und des HPV-Tests im Rahmen der Früherkennung eines Zervixkarzinoms erfolgt wie bisher mit Muster 39 (Details bei der KBV online unter iww.de/s10608).