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  • · Nachricht · Extrabudgetäre Vergütung

    Corona sorgt für Flaute bei Präventionsleistungen

    | Für einige ärztliche Leistungen, die als besonders wichtig angesehen werden, erhalten die Ärztinnen und Ärzte im GKV-System extrabudgetäre Vergütungen. Das ist beispielsweise bei Präventionsleistungen der Fall. Doch infolge der Corona-Pandemie sind ausgerechnet diese Leistungen spürbar seltener erbracht worden. Neben den zu erwartenden medizinischen Folgen eines Vorsorge-Rückgangs ist diese Entwicklung auch bei der Kassenabrechnung spürbar. KBV und das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) haben erste Zahlen genannt. |

     

    Extreme Rückgänge bei Krebsvorsorge ‒ (noch) keine Zahlen zur GU

    Seit Beginn der Corona-Pandemie seien die Leistungszahlen zur Früherkennung „drastisch eingebrochen“, stellen KBV und Zi fest. Die Inanspruchnahmen beispielsweise von Hautkrebs- oder Mammografie-Screening sind demnach von März bis Mai 2020 um bis zu 97 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum zurückgegangen. Im dritten Quartal sehe man zwar eine langsame Erholung, aber noch keinen Nachholeffekt, erklärte der Zi-Vorstandsvorsitzende Dr. Dominik von Stillfried.

     

    Den Rückgang bei Kinder-Früherkennungsuntersuchungen bezifferte das Zi auf Anfrage von AAA in der Spitze, also insbesondere in der Zeit von Mitte bis Ende März auf bis zu 24 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Konkrete Zahlen zu der für Hausärzte relevanten Gesundheitsuntersuchung (GU) nannte das Zi nicht und verwies auf den Zi-Trendreport, der Mitte Februar erwartet wird.

     

    Gesetzentwurf für neuen Arztpraxen-Schutzschirm 2021

    KBV und Zi verbinden diese Zahlen zu den Vorsorgeleistungen mit der Forderung nach einem Schutzschirm für Arztpraxen auch für das Jahr 2021. Dieser müsse auch Präventionsleistungen und alle extrabudgetären Leistungen umfassen. Für das Jahr 2020 waren Ausgleichszahlungen im Bereich der Vergütung extrabudgetärer Leistungen Bestandteil eines solchen Schutzschirms. Voraussetzung war dabei ein Rückgang des Gesamthonorars eines Vertragsarztes um mehr als zehn Prozent.

     

    Inzwischen liegt auch ein „Entwurf einer Formulierungshilfe“ für einen „Entwurf eines Gesetzes zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen“ (EpiLage-Fortgeltungsgesetz, beim Bundesgesundheitsministerium online unter iww.de/s4565) vor. Darin finden sich in Artikel 5 auch Schutzschirmregelungen für Arztpraxen.

     

    Weiterführender Hinweis

    • Corona-Update: Folgeverordnungen nach Telefonat weiterhin möglich ‒ Schutzschirm für 2021 unklar (AAA 02/2021, Seite 2)
    Quelle: ID 47115544