· Fachbeitrag · Formulare
Bescheinigung bei Erkrankung eines Kindes nach Fernbehandlung weiterhin möglich ‒ neues Muster 21 seit dem 01.07.2024
| Die Regelung, nach der eine ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes (Muster 21) auch nach telefonischer Anamnese ausgestellt werden kann, wurde ohne Frist verlängert. Ärzte können auch nach dem 30.06.2024 unter Beachtung der gleichen Voraussetzungen ( AAA 01/2024, Seite 4 ) eine solche Bescheinigung nach einer Telefonanamnese ausstellen. Dies wurde als dauerhafte Regelung im Bundesmantelvertrag verankert. Für den Versand der Bescheinigung nach Muster 21 kann die Kostenpauschale Nr. 40129 (0,86 Euro) weiterhin abgerechnet werden. |
Das Formular „Muster 21“ wurde zum 01.07.2024 mit Blick auf die ärztlichen Angaben und dem Antrag der Betreuungsperson vereinfacht. Die alten Formulare dürfen nicht mehr verwendet werden. Das neue Muster 21 sollte ab Juli in der Praxissoftware hinterlegt sein ‒ die gilt es zu kontrollieren.