· Fachbeitrag · Fortbildung
NäPa-Fortbildung auf 16 Mindeststunden verkürzt
| KBV und Krankenkassen haben sich auf eine Anpassung der Fortbildungsbestimmungen für nichtärztliche Praxisassistenten (NäPa) verständigt. Die Anlage 8 zum Bundesmantelvertrag ‒ Delegationsvereinbarung ‒ wurde entsprechend geändert. |
Bisher mussten NäPa alle drei Jahre eine mindestens 20-stündige Fortbildung inklusive praktischer Übungen im Notfallmanagement absolvieren. Seit dem 01.01.2019 ist diese Fortbildung auf mindestens 16 Stunden reduziert, hiervon entfallen mindestens 8 Stunden auf das Notfallmanagement, inklusive Übungen am Phantom. Neu hinzugekommen sind mindestens 8 Stunden Fortbildung zur Weiterentwicklung des Berufsbilds des NäPa, insbesondere in Bezug auf Digitalisierung und Telemedizin. Wie bisher ist diese Fortbildung alle drei Jahre zu wiederholen. Nur dadurch behalten Haus- und Fachärzte die Genehmigung zur Abrechnung der Leistungen für NäPa nach den EBM-Nrn. 03060 ff. und 38200 ff. (Überblick hierzu in AAA 12/2018, Seite 3).