· Fachbeitrag · G-BA
Hyperbare Sauerstofftherapie bei schwerem diabetischem Fußsyndrom künftig Kassenleistung
| Seit 2008 können Patienten mit schwerem diabetischem Fußsyndrom mit der hyperbaren Sauerstofftherapie (HBO) behandelt werden, allerdings nur im Rahmen einer stationären Behandlung. Am 21.09.2017 hat nun der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen, die HBO bei schwerem diabetischem Fußsyndrom auch im Rahmen einer ambulanten Behandlung in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufzunehmen. |
Die sehr aufwendige und zeitintensive Behandlung darf aber erst dann angewendet werden, wenn die vielfältigen anderen Maßnahmen der Standardtherapie erfolglos geblieben sind. Zudem wird die ambulante HBO an die Überweisung durch bestimmte, hierfür besonders qualifizierte Facharztgruppen geknüpft. Die Beschlüsse werden dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt und treten nach erfolgter Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. Anschließend hat der Bewertungsausschuss sechs Monate Zeit, entsprechende Abrechnungspositionen in den EBM aufzunehmen. Virulent wird die Verordnung folglich frühestens im zweiten Halbjahr 2018.