· Fachbeitrag · G-BA
Klarstellung: GKV übernimmt auch Krankenfahrten zu Vorsorgeuntersuchungen
| Für pflegebedürftige und schwerbehinderte Kassenpatienten, die dauerhaft in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, werden auch die Fahrten zur Gesundheitsuntersuchung und den Krebsfrüherkennungsuntersuchungen von der Krankenkasse übernommen. Weil es dazu bislang unterschiedliche Auslegungen gab, hat der G-BA eine Klarstellung vorgenommen. |
Die Klarstellung in der Krankentransport-Richtlinie wurde am 20.10.2022 beschlossen. Die Krankenfahrt zu einer Gesundheits- oder Krebsfrüherkennungsuntersuchung ‒ z. B. in einer Arztpraxis ‒ kann für Versicherte verordnet werden, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“ oder einen Einstufungsbescheid gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) XI in den Pflegegrad 3 (wenn die Einstufung wegen dauerhafter Beeinträchtigung der Mobilität erfolgte), 4 oder 5 vorlegen (G-BA-Beschluss online unter iww.de/s7147).