· Nachricht · G-BA
Neues Zweitmeinungsverfahren zu Wirbelsäulen-OPs
| Versicherte können vor bestimmten geplanten Operationen an der Wirbelsäule eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung einholen. Die entsprechende Ergänzung der Zweitmeinungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ist am 19.11.2021 in Kraft getreten. |
Berechtigte Ärzte für eine solche Zweitmeinung sind neben Orthopäden, Unfallchirurgen, Neurologen, Neurochirurgen und Ärzten für Physikalische und Rehabilitative Medizin auch Ärzte mit Zusatzbezeichnung „Spezielle Schmerztherapie“.
Um als „Zweitmeiner“ tätig werden zu können, ist eine spezielle Genehmigung der KV erforderlich. Einzelheiten zum Genehmigungsverfahren und zur Abrechnung finden Sie im Archiv von AAA (AAA 07/2021, Seite 6).
Quelle: Ausgabe 02 / 2022 | Seite 2 | ID 47915062