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  • · Nachricht · G-BA

    Zweite Arztmeinung vor Amputation beim diabetischen Fuß

    | Patienten mit Diabetischem Fußsyndrom können sich künftig vor einer Amputation an den unteren Extremitäten eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung einholen. Dies hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 16.04.2020 beschlossen. Durch eine solche informierte Entscheidungsfindung soll ‒ so der G-BA ‒ die Zahl der Amputationen zu verringert bzw. eine medizinisch nicht gebotene Amputation vermieden werden. |

     

    Berechtigte Ärzte für eine solche Zweitmeinung sind ‒ neben Gefäßchirurgen, Angiologen und Endokrinologe ‒ auch Ärzte mit Zusatzbezeichnung Diabetologie. Diese benötigen eine spezielle Genehmigung ihrer KV. Der Beschluss liegt derzeit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vor und tritt nach erfolgter Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.

    Quelle: ID 46613443