· Fachbeitrag · Gesetzgebung
GVSG: Diskussion um Honorarfolgen durch neue Hausarzt-Pauschalen entbrannt
| Im Gesetzentwurf zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) sind neben der Entbudgetierung der EBM-Honorare für die Hausärztinnen und Hausärzte auch erhebliche Neuerungen bei der Vergütungssystematik vorgesehen (siehe AAA 04/2024, Seite 3 ). Es geht um die Neugestaltung einer Versorgungs- sowie einer Vorhaltepauschale für Hausarztpraxen. Um die Folgen für das Honorar ist ‒ ausgehend von den KVen und der KBV ‒ eine Diskussion entbrannt, wie das Deutsche Ärzteblatt aktuell berichtet (siehe „ Vorhaltepauschale kann zu Verlusten, Versorgungspauschale zu Regressen für Hausärzte führen “. Auch der Ärztenachrichtendienst (ÄND) thematisiert in einem ausführlichen Interview mit KBV-Vorstand Dr. Stephan Hofmeister (siehe „ Dort droht sogar ein Honorarverlust “, zugangsbeschränkt) hinter einer die finanziellen Folgen dieser Pläne. |
Versorgungspauschale für Chroniker
Die GVSG-Pläne sehen vor, dass eine neue Versorgungspauschale die bisherigen Versicherten- und Chronikerpauschale sowie weitere kleinere Zuschläge und Pauschalen ersetzt. Die geplante Versorgungspauschale ist nur noch einmal alle vier Quartale je Versicherten und je Praxis abrechnungsfähig (statt in jedem Quartal) ‒ und zwar unabhängig von der Anzahl und Art weiterer Kontakte des Versicherten in der Arztpraxis.
Vorhaltepauschale für grundversorgende Praxen
Zudem soll für Hausarztpraxen die besondere Vorhaltepauschale bei Erfüllung von Aufgaben der hausärztlichen Grundversorgung in den EBM aufgenommen werden, die bei Erfüllung bestimmter Kriterien fällig wird. Vorgesehen sind u. a. eine Mindestanzahl von 450 zu versorgenden Patienten, eine bedarfsorientierte Erbringung von Haus- und Pflegeheimbesuchen oder regelmäßige Abendsprechstunden.
Insgesamt müsse auf Basis von Berechnungen und Simulationen der KBV und der KVen von den rund 32.500 Hausarztpraxen ein großer Teil mit finanziellen Einbußen aufgrund dieser Pläne rechnen. Erhebliche Gewinne seien zwar möglich, aber meist nur für wenige Praxen, heißt es im Deutschen Ärzteblatt. Auch KBV-Vorstand Hofmeister erklärt im ÄND-Interview, dass die neuen, für Hausärzte vorgesehenen Pauschalen, „große Sorge bereiten“ würden. Es drohe sogar ein Honorarverlust.