· Fachbeitrag · Gesetzgebung
Organspende: Zustimmungslösung beschert Hausärzten zusätzliches Honorar
| Um die Bereitschaft und Zustimmung zur Organspende zu erhöhen, hat der Bundestag am 16.01.2020 die sogenannte „erweiterte Zustimmungslösung“ verabschiedet. Bei dieser Lösung, die im Gegensatz zu der sogenannten „doppelten Widerspruchslösung“ auf aktive Zustimmung zur Organspende setzt, spielen auch die Hausärzte eine zentrale Rolle. Für die regelmäßige und ergebnisoffene Beratung zur Organspende sollen sie ein Honorar erhalten, das keinen Budgetbeschränkungen unterliegt. |
Der Gesetzentwurf, den der Bundestag verabschiedet hat, sieht vor, dass im Transplantationsgesetz eine Beratung als zusätzliche hausärztliche Leistung verankert wird. Diese ‒ für Kassenpatienten extrabudgetär vergütete ‒ Beratungsleistung kann alle zwei Jahre abgerechnet werden. Für die Anpassung im EBM sorgt der Bewertungsausschuss.
Bei Privatpatienten soll die Beratung zur Organspende in die GOÄ aufgenommen werden. Bis eine neue, eigenständige Leistung in die GOÄ aufgenommen wird, könne eine Analogabrechnung erfolgen. Dabei sollen laut dem Gesetzentwurf mögliche Abrechnungsausschlüsse bei der Analogziffer nicht gelten.
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Hausärzte sollen die Patienten regelmäßig darauf hinweisen, dass sie mit Vollendung des 16. Lebensjahrs der Organ- und Gewebespende zustimmen und mit Vollendung des 14. Lebensjahrs widersprechen können. Die Beratung umfasst u. a.
Hausärzte sollen ausdrücklich darauf hinweisen, dass keine Verpflichtung zur Abgabe einer Erklärung besteht und ergebnisoffen beraten. Aufklärungsunterlagen sowie die Organspendeausweise stellt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung den Arztpraxen zur Verfügung. |
Weiterführende Hinweise
- Organspende: Gesetzentwurf zur Zustimmungslösung beim Bundestag online unter iww.de/s3264