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  • · Fachbeitrag · Gesetzgebung/Versorgungsstärkungsgesetz I

    Entbudgetierung für Hausärzte wird konkreter

    | Die im Koalitionsvertrag fixierte Entbudgetierung im hausärztlichen Bereich nimmt langsam aber sicher konkretere Formen an: Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach erklärte Anfang 2024, dass mit dem Versorgungsstärkungsgesetz I bei der hausärztlichen Versorgung eine Entbudgetierung vorgenommen werden soll. Dabei werde auch die Art und Weise verändert, wie die Praxen vergütet werden. Damit ist insbesondere eine jahresbezogene hausärztliche Versorgungspauschale für Patienten mit chronischen Erkrankungen gemeint. |

     

    Die drei Schlagworte, die nach einem Treffen des Ministers mit Vetrretern der Ärzteschaft in den Mittelpunkt gestellt wurden, lauten Entbudgetierung, Entbürokratisierung und Digitalisierung. Insbesondere die Entbudgetierung im hausärztlichen Bereich ist nun auch mit einem konkreten Gesetzesvorhaben verknüpft. Ein Maßnahmenpaket des Bundesgesundheitministeriums (BMG) zur Stärkung der ambulanten ärztlichen Versorgung (siehe iww.de/s10237) nennt vier Punkte, die die Reform der hausärztlichen Honorierung ausmachen sollen:

    • Die Entbudgetierung aller Leistungen der allgemeinen hausärztlichen Versorgung nach ähnlicher Systematik wie bei den Kinder- und Jugendärzten.
    • Die Einführung einer jahresbezogenen hausärztlichen Versorgungspauschale für die Behandlung von erwachsenen Versicherten mit chronischer Erkrankung. Diese Versorgungspauschale soll je Versicherten jährlich einmal beim ersten Arzt-Patienten-Kontakt abrechenbar sein und würde in diesem Punkt eine quartalsweise Honorierung ersetzen.
    • Hausärztliche Vorhaltepauschale: Für Versorgerpraxen, die maßgeblich die hausärztliche Versorgung aufrechthalten, soll eine Vorhaltepauschale gesetzlich vorgegeben werden, die bei Erfüllung bestimmter Kriterien abrechenbar ist (z. B. bei der Durchführung von Hausbesuchen oder bei der Behandlung einer Mindestanzahl an Versicherten).
    • Einführung einer einmal jährlich abrechenbaren Vergütung für Hausärzte für eine qualifizierte Hitzeberatung vulnerabler Gruppen im EBM.

     

    Weiterführender Hinweis

    • Mitteilung des BMG: „Lauterbach: Große Reformen für den Praxisalltag auf dem Weg“, online unter iww.de/s10238
    Quelle: ID 49883799