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  • · Nachricht · Hartmannbund

    Reinhardt: Überlastete Krankenhäuser können überlasteten Facharztbereich nicht unterstützen

    | Als „bloße Luftakrobatik“ hat der Vorsitzende des Hartmannbundes, Dr. Klaus Reinhardt, die jüngsten Pläne der sich anbahnenden Großen Koalition bezeichnet, im Kampf gegen vermeintlich zu lange Wartezeiten beim Facharzt den stationären Sektor zu Lasten des ambulanten Budgets stärker für die ambulante Versorgung zu öffnen. „Es ist doch wirkungslose Politik für die Kulisse, hier zwei Akteure in den Wettbewerb zu schicken, die jeder für sich bereits jetzt im Kern unterfinanziert und - auch personell - am Rande ihrer Leistungsfähigkeit sind“, sagte Reinhardt. „Wie sollen Krankenhäuser, die ihren Betrieb vielfach nur noch durch Honorarärzte und ausländische Kolleginnen und Kollegen aufrecht erhalten können, die ambulante Facharztversorgung entlasten?“ |

     

    Die gesundheitspolitischen Unterhändler der künftigen Großen Koalition, Jens Spahn und Karl Lauterbach, hatten angekündigt, Patienten, die länger als vier Wochen auf einen Facharzttermin warten müssten, künftig die Behandlung in der Klinik zu ermöglichen. Die Behandlungskosten seien von den Kassenärztlichen Vereinigungen zu tragen.

     

    Diese Strategie, so zeigte sich Reinhardt sicher, werde keine Probleme lösen, sondern bestenfalls zusätzliche Bürokratie schaffen: „Wer überprüft, welche Wartezeiten bei welchem Facharzt vorliegen? Wie viele Fachärzte müssen angefragt sein, bevor der Patient die Berechtigung erwirbt, direkt die Klinik aufzusuchen?“ Auch die Frage nach einer fairen Wettbewerbsordnung stelle sich angesichts der Pläne von Spahn und Lauterbach immer eindringlicher. Die ambulante Facharztversorgung sei monistisch, die stationäre dual finanziert.

     

    Reinhardt: „Ich unterstelle beiden politischen Akteuren beste Absichten. Aber ich bin sicher, dass hier bis zu einem konkreten Gesetzgebungsverfahren das letzte Wort noch nicht gesprochen ist. Vor allem nicht, bevor nicht endlich auch das Thema der Steuerung der Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen durch Formen der sozialverträglichen Eigenbeteiligung von Patienten in Angriff genommen wird.“

     

    Quelle: Hartmannbund

    Quelle: ID 42402299