· Fachbeitrag · Hausarzt-EBM
Gesprächsleistung - In diesen KVen gilt kein Budget
| Für die neuen Gesprächsleistungen nach den Nrn. 03230/04230 gilt nach dem EBM bekanntlich ein Budget als Obergrenze: Je Behandlungsfall stehen für diese Gespräche 45 Punkte bzw. 4,50 Euro zur Verfügung. Eine der Forderungen aus den KVen und der KBV auf Nachbesserung betrifft die Aufhebung dieses Budgets (lesen Sie dazu auch AAA 10/2013, Seite 3 ). Drei KVen haben diese Forderung in ihren aktuellen Honorarverteilungsregelungen bereits zum 1. Oktober 2013 umgesetzt. |
- In Baden-Württemberg sind die neuen Gesprächsleistungen zwar Bestandteil des RLV und damit dem Grunde nach budgetiert. Die KV hat jedoch erklärt, dass sie die Budgetierung nicht anwenden wird. Alle Gesprächsleistungen werden in Baden-Württemberg also vergütet, entweder innerhalb des RLV (Fallwert Hausärzte in Q 4/2013: 46,88 Euro) oder bei RLV-Überschreitung mit dem Restpunktwert (Vergütungsquote Q 1/2013: 27,34 Prozent).
- Die KV Mecklenburg-Vorpommern vergütet die Gespräche nach den Nrn. 03230/04230 innerhalb des EBM-Budgets mit dem Orientierungswert von 10 Cent. Die das Budget übersteigenden Leistungen werden mit dem Punktwert für „Mehrleistungen“ vergütet.
- In Sachsen werden die Gespräche nach den Nrn. 03230/04230 innerhalb des EBM-Budgets ebenfalls mit dem Orientierungswert von 10 Cent vergütet. Für die das Budget übersteigenden Leistungen wird ein separater Honorarfonds gebildet. Falls die in diesem Fonds eingestellten Mittel nicht ausreichen, erfolgt eine quotierte Vergütung.
Quelle: Ausgabe 11 / 2013 | Seite 1 | ID 42373858