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  • · Fachbeitrag · Hausarzt-EBM

    Nach der Reform ist vor der Reform - Nächste Reform zum 1. Juli 2014?

    | Der neue Hausarzt-EBM ist erst seit wenigen Wochen in Kraft, über Nachbesserungen zum 1. Januar 2014 wird derzeit noch verhandelt. Dabei wird vielfach übersehen, dass die Änderungen zum 1. Oktober 2013 nur der erste Schritt zu einer umfassenden Neugestaltung der hausärztlichen Abrechnungspositionen im EBM gewesen ist. Bereits zum 1. Juli 2014 sind weitere Änderungen geplant. Darauf hatten sich im Oktober 2012 KBV und Krankenkassen im Rahmen der Einigung über das Honorarpaket für das Jahr 2013 verständigt. Wir berichten nachfolgend über die geplanten Änderungen. |

     

    Neukalkulation der EBM-Leistungen

    Die Bewertungen aller Leistungen des hausärztlichen Versorgungsbereichs sollen überprüft und neu kalkuliert werden. Besonderes Augenmerk gilt dabei den Praxiskosten, die gegebenenfalls an die speziellen Belange der Hausärzte angepasst werden sollen.

     

    Neue Vergütungssystematik für technikgestützte Leistungen

    Hinter der geplanten „Vergütungssystematik für technikgestützte Leistungen“ verbirgt sich die Einführung von Strukturzuschlägen zur Finanzierung der Fixkosten beispielsweise für sonographische Untersuchungen. Ab einer bestimmten Anzahl an Untersuchungen im Quartal soll der Arzt für jeden Patienten einen sogenannten Technikzuschlag erhalten, und zwar unabhängig davon, ob er weitere Untersuchungen durchführt. Darüber hinaus ist eine Trennung der Vergütung in Fixkosten und variablen Kosten im Gespräch.

     

    Neuaufnahme weiterer Leistungen

    Auf der Agenda für neue EBM-Leistungen steht die Neuregelung der Vergütung für Hausbesuche von qualifizierten nichtärztlichen Mitarbeitern. Derzeit können derartige Leistungen nur nach den EBM-Nrn. 40240 und 40260 sowie - allerdings nur in unterversorgten Regionen - nach den EBM-Nr. 40870 und 40872 abgerechnet werden.

     

    Darüber hinaus sollen nach den Vorstellungen der KBV weitere Leistungen aus der Versichertenpauschale ausgegliedert werden, speziell die onkologische Mitbetreuung. Ferner ist die Aufnahme eines Gesamtkonzepts zur geriatrischen, palliativmedizinischen und sozialpädiatrischen Versorgung geplant.

     

    FAZIT |  Eine weitere EBM-Reform wirft ihre Schatten voraus. Wenn die vorstehend skizzierten Änderungen wie geplant zum 1. Juli 2014 in Kraft treten sollen, müssen die dafür notwendigen Beschlüsse durch den (Erweiterten) Bewertungsausschuss bis Ende März 2014 gefasst werden. Es bleibt also nicht mehr viel Zeit. „Abrechnung aktuell“ wird seine Leser wie gewohnt unmittelbar über alle zu erwartenden und anstehenden Neuerungen informieren.

    Quelle: Ausgabe 11 / 2013 | Seite 3 | ID 42368795