· Fachbeitrag · Hausbesuche
Hausbesuche sind betriebswirtschaftlich nicht mehr durchführbar!
von Dr. Dr. med. Peter Schlüter, Reilingen, www.vita-lco.de
| Hausbesuche gehören zu den wirtschaftlichsten Leistungen im Gesundheitswesen. Billiger ist eine medizinische Versorgung vor Ort für die Krankenkassen nicht mehr zu haben. Der Hausbesuch ist jedoch zu den Bedingungen des EBM, aus betriebswirtschaftlicher Sicht, von den Ärzten nicht mehr zu leisten. |
Hausbesuche sind seit Jahren ein Zuschussgeschäft
Hausbesuche gehören seit jeher zu den Aufgaben des Hausarztes und sie gehören zum hausärztlichen Selbstverständnis in unserem gewachsenen Gesundheitssystem. Zudem sind Hausbesuche für die Kostenträger die günstigste Form der medizinischen Versorgung der Versicherten, die aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, eine Praxis aufzusuchen. Die Alternativen - und das zeigt sich beim Vergleich mit anderen europäischen und internationalen Gesundheitswesen - sind wesentlich kostenintensiver: Die Behandlung in Klinikambulanzen einschließlich der Transportkosten, Klinikaufenthalte und/oder die Verlegung in Alten- oder Pflegeheime. Ökonomisch und betriebswirtschaftlich gesehen sind Hausbesuche für den niedergelassenen Vertragsarzt schon seit Jahren ein Zuschussgeschäft. Die zunehmenden Kosten konnten bis vor einigen Jahren noch durch organisatorische Maßnahmen einigermaßen aufgefangen werden, doch auch dies hat jetzt seine Grenzen gefunden. Mit einer Zeithinterlegung (Plausibilitätszeit) von 20 Minuten sind nämlich alle organisatorischen Bemühungen, wenigstens den Zeitaufwand pro Hausbesuch zu reduzieren, deutlich limitiert.
212 Punkte für einen Hausbesuch, das bedeutet - bei einem Punktwert von rund 10,13 Cent - lächerliche 21,48 Euro. Zusätzlich gibt es noch eine zum Teil in den KVen unterschiedliche, aber insgesamt sehr niedrige Fahrtkostenerstattung (zum Beispiel 3,50 Euro in Baden-Württemberg). Bei allem Verständnis für Mischkalkulationen in der Gebührenordnung: Dieses Zusatzgeschäft kann sich kein Vertragsarzt mehr leisten. Bei solchem Entgelt fragt sich der Vertragsarzt, ob denn die EBM-Macher für diesen Preis auch im eigenen Pkw zu ihren Sitzungen fahren oder auch, ob diese noch nie einen Heizungsmonteur benötigt haben?! Dieser verlangt in einigen Gegenden alleine schon als Anfahrtpauschale einen Betrag zwischen 25 und 35 Euro.
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