· Nachricht · Heilmittel-Verordnungen
Post-COVID-19-Syndrom jetzt besonderer Versorgungsbedarf
| Seit dem 01.07.2021 wird das Post-COVID-19-Syndrom bei der Verordnung von Heilmitteln als besonderer Versorgungsbedarf anerkannt. Die Diagnoseliste wurde ergänzt um die Indikation „U09.9 Post-COVID-19-Zustand, nicht näher bezeichnet“. Der besondere Versorgungsbedarf gilt für Physiotherapie (AT ‒ Störung der Atmung und WS ‒ Wirbelsäulenerkrankungen) sowie für Ergotherapie (SB1 ‒ Erkrankungen der Wirbelsäule, Gelenke und Extremitäten, PS2 ‒ neurotische, Belastungs-, somatoforme und Persönlichkeitsstörungen und PS3 ‒ wahnhafte und affektive Störungen/Abhängigkeitserkrankungen). |
Quelle: Ausgabe 07 / 2021 | Seite 1 | ID 47480397