· Fachbeitrag · Honorarverhandlungen 2016
Orientierungswert steigt lediglich um 1,6 Prozent
| Zwar hatten sich KBV und Krankenkassen bereits am 12. August 2015 über die Veränderungsraten der Morbiditätsstruktur für das Jahr 2016 verständigt (siehe dazu AAA 09/2015, Seite 3 ). Eine Einigung über die Anpassung des Orientierungswerts konnte jedoch in den weiteren Verhandlungen nicht erzielt werden. Daher musste erneut der um unparteiische Mitglieder ergänzte Erweiterte Bewertungsausschuss entscheiden. |
Orientierungswert für 2016: 10,4361 Cent
Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat am 22. September 2015 unter Berücksichtigung der gesetzlichen Kriterien
- Entwicklung von Investitions- und Betriebskosten in den Arztpraxen,
- Möglichkeiten zur Ausschöpfung von Wirtschaftlichkeitsreserven und
- allgemeine Kostendegression bei Fallzahlsteigerungen
gegen die Stimmen der KBV-Vertreter eine Erhöhung des derzeitigen Orientierungswerts von 10,2718 Cent um 1,60 Prozent beschlossen. Der Orientierungswert steigt somit zum 1. Januar 2016 auf 10,4361 Cent. Dies entspricht nach Mitteilung der KBV einer Erhöhung um bundesweit ca. 550 Mio. Euro.
Der Schlichterspruch orientiert sich rechnerisch am Mittelwert der Forderungen beider Seiten: Die KBV hatte in den Verhandlungen eine Erhöhung um ca. 2,6 Prozent gefordert, die Krankenkassen hatten eine Erhöhung um ca. 0,4 Prozent angeboten.
Zusätzliche Vergütung nur für Psychotherapie
Im Gegensatz zu den Vorjahren wurden keine zusätzlichen Zahlungen der Krankenkassen für strukturelle Maßnahmen im haus- und fachärztlichen Bereich beschlossen. Auch über eine extrabudgetäre Vergütung zur Erreichung bestimmter Versorgungsziele konnte keine Einigung erzielt werden.
Lediglich für den Bereich der Psychotherapie wurde in Umsetzung diverser Entscheidungen des Bundessozialgerichts zur Angemessenheit der Vergütung für psychotherapeutische Leistungen eine höhere Vergütung vereinbart. Details hierzu lesen Sie auf den folgenden Seiten.
FAZIT | Das Ergebnis der Honorarverhandlungen wird von beiden Seiten unterschiedlich bewertet. Die Krankenkassen beziffern die Erhöhung für das Jahr 2016 insgesamt mit 1,3 Mrd. Euro bzw. einem Plus von 3,8 Prozent. Dies werde „nicht spurlos an den Kassenfinanzen vorbeigehen“.
Die KBV zeigt sich insbesondere enttäuscht über die Erhöhung des Orientierungswertes von 1,60 Prozent. Nach ihrer Auffassung reicht diese Erhöhung nicht aus, um die gestiegenen Kosten in Vertragsarztpraxen für Miete, Personal und Gerät auszugleichen. |