Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Honorarverteilung

    Das RLV ist tot - es lebe das RLV!

    | Mit dem Inkrafttreten des Versorgungsstrukturgesetzes (VStG) zum 1. Januar 2012 schien das Ende der bei vielen Ärzten und Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) ungeliebten Regeleistungsvolumina (RLV) und qualifikationsgebundenen Zusatzvolumina (QZV) eingeläutet. Doch die Systematik wurde in den meisten KVen nicht revolutionär geändert, sondern lediglich „evolutionär weiterentwickelt“. AAA zieht nach sechs Monaten eine Zwischenbilanz zu den aktuellen Honorarverteilungsregelungen. |

    Abschaffung der RLV und QZV nur in zwei KVen

    Durch das VStG wurde den KVen wieder die Kompetenz zur Honorarverteilung übertragen, über die nur noch eine Verständigung mit den Krankenkassen herbeizuführen ist. Bundeseinheitlich durch die KBV vorgegeben sind nur noch die Berechnungsschritte zur Aufteilung der Gesamtvergütung in einen hausärztlichen und einen fachärztlichen Vergütungsanteil, die Grundsätze zur Vergütung psychotherapeutischer Leistungen und zur Vergütung von Laboruntersuchungen. Doch lediglich zwei von insgesamt 17 KVen haben sich vom RLV und den QZV verabschiedet:

     

    • Die KV Rheinland-Pfalz hat bereits zum 1. April 2012 die RLV und QZV abgeschafft. An deren Stelle ist ein Mix aus Leistungen, die mit festen Punktwerten vergütet werden (beispielsweise die haus- und kinderärztlichen Versichertenpauschalen sowie die Grundpauschalen einiger Fachärzte) und übrigen Leistungen getreten, die innerhalb eines Individualbudgets vergütet werden (lesen Sie dazu ausführlich Ausgabe 3/2012 von AAA).