· Fachbeitrag · Impfvereinbarungen
Schutzimpfungen: Behalten Sie trotz verwirrender Abrechnungsmodalitäten den Überblick
| Die derzeit zum Teil kontrovers geführten Erörterungen zur Durchführung von Schutzimpfungen, aktuell wegen der Schutzimpfung gegen Masern, bringen es mit sich, dass Hausärzte vermehrt wegen Beratungen zu und zur Durchführung von Schutzimpfungen konsultiert werden. Bei der Abrechnung dieser Leistungen sind vor allem die KV-spezifischen Impfvereinbarungen zu beachten, die unterschiedliche Abrechnungspositionen für die verschiedenen Impfungen vorsehen. |
Für jede KV gilt eine eigene Impfvereinbarung
Die Durchführung und Abrechnung von Schutzimpfungen richtet sich nach den in jeder KV mit den Landesverbänden der Krankenkassen geschlossenen und von KV zu KV unterschiedlichen Impfvereinbarungen.
Die Abrechnung der Impfleistungen erfolgt nach spezifischen Positionen, die alle mit den Ziffern 89…. beginnen, dann aber hinsichtlich der weiteren Ziffern und den in einigen KVen zusätzlichen Kennbuchstaben von KV zu KV variieren.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AAA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 13,50 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig