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  • 29.09.2015 · Fachbeitrag · Kassenabrechnung

    Abrechnung bei Selbstbehandlung

    | Mit seinem (merkwürdigen) Interpretationsbeschluss 73 (mit Wirkung zum 1.10.2015) hat der Arbeitsausschuss des Bewertungsausschusses klargestellt, dass bei Selbstbehandlungen ein (GKV-versicherter) Vertragsarzt die EBM-Nr. 01430 – für Selbstverordnungen – abrechnen kann. |