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  • · Fachbeitrag · Kassenabrechnung

    Aktuelle EBM-Änderungen

    | Der Bewertungsausschuss hat aktuell einige Änderung des EBM beschlossen, die wir nachfolgend kurz skizzieren. |

     

    Mit Wirkung zum 1. Januar 2013 wurden insgesamt sechs neuropsychologische Leistungen neu in den EBM aufgenommen. Zur Abrechnung berechtigt sind Ärzte, die über eine Genehmigung nach den entsprechenden Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) verfügen. Dies dürften vorwiegend Neurologen, Nervenärzte und Psychiater sein. Aber auch Kinderärzte mit Schwerpunkt „Neuropädiatrie“, die die in der Richtlinie geforderten Qualifikationsvoraussetzungen erfüllen, können diese Leistungen berechnen.

     

    Ebenfalls zum 1. Januar 2013 können Überweisungen an Laborärzte zur Resistenzprüfung des HI-Virus gegen neue antiretrovirale Medikamente ausgestellt werden. Die entsprechenden Laboruntersuchungen wurden ebenfalls neu in den EBM aufgenommen. Eine weitere Änderung betrifft CT-gestützte interventionelle Leistungen.

     

    Die Beschlüsse mit den entscheidungserheblichen Gründen finden Sie auf der Homepage des Bewertungsausschusses unter www.institut-des-bewertungsausschusses.de, Rubrik „Bewertungsausschuss, Beschlüsse 2012“.

    Quelle: Ausgabe 12 / 2012 | Seite 1 | ID 36881380