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  • · Fachbeitrag · Kassenabrechnung

    Die Vergütung für die PFG im Quartal 4/2013

    | Unsere Leser dürften inzwischen die Abrechnungsunterlagen für das Quartal 4/2013, dem ersten Quartal mit Abrechnung der neuen Pauschale zur Förderung der fachärztlichen Grundversorgung (PFG), erhalten haben. |

    Punktwertunterschiede gering

    Im Gegensatz zur Vergütung der zum 1. Oktober 2013 neu eingeführten hausärztlichen Leistungen der Geriatrie, Palliativmedizin und Sozialpädiatrie sind die Punktwertunterschiede in den 17 KVen für die PFG vergleichsweise gering - von einigen Ausreißern abgesehen.

     

    KV
    Punktwert in Cent

    Baden-Württemberg

    8,037

    Bayern

    10,00

    Berlin

    19,795

    Brandenburg

    10,00

    Bremen

    7,011

    Hamburg

    9,13

    Hessen

    9,68

    Mecklenburg-Vorpommern

    9,60

    Niedersachsen

    s. Folgeseite

    Nordrhein

    10,00

    Rheinland-Pfalz

    15,60

    Saarland

    10,00

    Sachsen

    10,00

    Sachsen-Anhalt

    10,00

    Schleswig-Holstein

    10,00

    Thüringen

    10,00

    Westfalen-Lippe

    10,00

     

    Ursachen für die unterschiedlichen Punktwerte

    Nach den Vorgaben der KBV ist für die PFG ein gesondertes Honorarkontingent zu bilden. Dieses Honorarkontingent setzt sich im Quartal 4/2013 zusammen aus

    • dem auf die jeweilige KV entfallenden Anteil an den von den Krankenkassen für das Jahr 2013 zur Verfügung gestellten 126 Mio. Euro,
    • den auf den fachärztlichen Bereich entfallenden Einsparungen durch die Änderungen beim Wirtschaftlichkeitsbonus Labor,
    • den Einsparungen durch die Absenkung der Dialyse-Sachkostenpauschalen
    • und der auf den fachärztlichen Bereich entfallenden - regional unterschiedlichen - morbiditätsbedingten Erhöhung der Gesamtvergütung in 2013.

     

    Diesem Honorarkontingent wird das angeforderte Punktzahlvolumen für die PFG aller Fachgruppen gegenübergestellt. Daraus errechnet sich eine Vergütungsquote für die PFG, die - jedenfalls rechnerisch - in allen KVen unterschiedlich hoch ausfällt.

     

    Viele KVen haben jedoch in ihren Honorarverteilungsmaßstäben festgelegt, dass die PFG unabhängig von der rechnerischen Vergütungsquote mit dem Orientierungswert von 10 Cent vergütet wird. Niedrigere Punktwerte gibt es daher lediglich in den KVen Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern.

    Ausreißer Berlin und Rheinland-Pfalz

    Aus dem Rahmen fallen - im positiven Sinne - die Punktwerte in Berlin und in Rheinland-Pfalz. Die deutlich höheren Punktwerte sind auf die Ergebnisse der Honorarverhandlungen 2013 zurückzuführen. Diese beiden KVen konnten nämlich für 2013 zusätzliche Zahlungen der Krankenkassen für die fachärztliche Grundversorgung vereinbaren.

    Besonderheit Hamburg

    In Hamburg beträgt die Vergütungsquote für die PFG lediglich 89,43 Prozent. Da jedoch der regionale Punktwert in Hamburg für 2013 durch das Landesschiedsamt mit 10,2083 Cent festgesetzt wurde, errechnet sich daraus ein Vergütungs-Punktwert von 9,13 Cent.

    Besonderheit Niedersachsen

    In Niedersachsen gilt eine besondere Vergütungsregelung: Für die PFG werden dort arztgruppenspezifische QZV gebildet. Der Fallwert dieser PFG-QZV wurde bei den meisten Fachgruppen auf Basis eines Punktwerts von 10 Cent berechnet; er beträgt für Chirurgen beispielsweise 2,71 Euro. Die Höhe des QZV errechnet sich sodann aus der Multiplikation dieses Fallwertes mit der für die PFG relevanten Fallzahl im Abrechnungsquartal.

    Ausblick

    Ab 2014 erhöht sich die Bewertung der PFG für alle anspruchsberechtigten Arztgruppen bekanntlich um jeweils 5 Punkte. Die Finanzierung dieser Erhöhung erfolgt durch zusätzliche Zahlungen der Krankenkassen in Höhe von bundesweit 70 Mio. Euro (lesen Sie dazu AAA 01/2014, Seite 8). Es bleibt abzuwarten, ob dieser Betrag ausreicht, um auch im Jahr 2014 das in den meisten KVen vergleichsweise hohe Punktwertniveau für die PFG zu sichern.

     

    Weiterführende Hinweise

    • Förderung der fachärztlichen Grundversorgung: Erhöhung der PFG um 5 Punkte zum 1. Januar 2014 (AAA 01/2014, Seite 8)
    • Gemeinschaftspraxis Haus-/Facharzt: Kurioser Ausschluss der PFG (AAA 12/2013, Seite 1)
    Quelle: Ausgabe 06 / 2014 | Seite 7 | ID 42712705