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DMP Asthma aktualisiert
| Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 17.11.2017 eine Aktualisierung des DMP Asthma beschlossen. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die Einschreibung von Kleinkindern, die Asthmakontrolle, die Berücksichtigung von Begleiterkrankungen sowie besondere Maßnahmen bei Multimedikation und die Tabakentwöhnung. |
Den Beschluss mit den tragenden Gründen finden Sie auf der Homepage des G-BA unter www.g-ba.de/informationen/beschluesse/3149/. Er wird noch vom Bundesgesundheitsministerium geprüft. Nach dem Inkrafttreten, voraussichtlich am 01.04.2018, haben die regionalen Vertragspartner ein Jahr lang Zeit, um die Verträge zum DMP Asthma entsprechend anzupassen.
Quelle: Ausgabe 01 / 2018 | Seite 1 | ID 45054873