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  • · Fachbeitrag · Kassenabrechnung

    EBM-Verhandlungen zu Hygienekosten, Gesundheits-Apps und zur ePA verzögern sich

    | Bei den Verhandlungen zur Erstattung von Hygienekosten in Arztpraxen, zur Honorierung ärztlicher Tätigkeiten bei der Verordnung von digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) sowie im Zusammenhang mit der elektronischen Patientenakte (ePA) wird es eine Extrarunde geben. Wie die KBV in den Praxisnachrichten mitteilt, ist der erste Anlauf einer Einigung mit den Krankenkassen im Bewertungsausschuss gescheitert. Nun wird sich der Erweiterte Bewertungsausschuss der Sache annehmen. |

     

    KBV fordert EBM-Zuschläge für steigende Hygienekosten

    Bei den Hygienekosten geht es nicht um den aktuell gestiegenen Hygieneaufwand infolge der Corona-Pandemie, sondern generell um die kostendeckende Finanzierung der Hygienemaßnahmen in Arztpraxen. Denn bereits seit mehreren Jahren sind diese Kosten durch zahlreiche Vorschriften immer weiter angestiegen. Zur Kompensierung fordert die KBV die Aufnahme von Hygienezuschlägen in den EBM, die extrabudgetär vergütet werden.

     

    KBV schlägt auch Zuschläge bei DIGA-Verordnungen vor

    Auch bei den DIGA schlägt die KBV einen Zuschlag zu den Versicherten-, Grund- und Konsiliarpauschalen im EBM vor. Der Grund ist, dass diese Gesundheits-Apps einen erhöhten Beratungsaufwand erfordern, der auch vergütet werden müsse. Die Krankenkassen lehnten dies laut KBV ab.

     

    Zudem gehe es konkret um die bereits zugelassenen DIGA Velibra und Somnio. Beide Anwendungen bedeuten einen spezifischen Aufwand für den Arzt (die App Velibra für Patienten mit Angst- und Panikstörungen wurde nach Herstellerangaben gezielt für den Einsatz im hausärztlichen Bereich entwickelt) oder Psychotherapeuten. Dieser Aufwand ist bislang nicht im EBM abgebildet.

     

    ePA: Neue EBM-Positionen für das Erfassen und Speichern von Daten

    Zur Vergütung von Leistungen im Zusammenhang mit der ePA konnte im Bewertungsausschuss ebenfalls keine Einigung erzielt werden. Ärzte sind verpflichtet, die Versicherten bei der Verarbeitung medizinischer Daten in der ePA im aktuellen Behandlungskontext zu unterstützen. Für diese Leistungen, also z. B. das Erfassen und Speichern von Daten, fordert das Patientendatenschutzgesetz (PDSG) neue Abrechnungspositionen. Diese müssten ab dem 01.01.2022 in den EBM integriert werden. Für das erstmalige Befüllen der ePA erhalten Hausärzte seit Jahresbeginn und bis zum 31.12.2021 eine einmalige Vergütung in Höhe von 10,00 Euro.

     

    Weiterführende Hinweise

    • KBV-Mitteilung in den Praxisnachrichten online unter iww.de/s4481
    • Erste DiGA-Apps verordnungsfähig (AAA, online unter iww.de/s4265)
    Quelle: ID 47064135